Zum Inhalt springen
Meisterbetrieb · Blunk · Schleswig-Holstein
Zimmerei und Dachdeckerei Döhring

Zimmerei und Dachdeckerei Döhring

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Zimmerei-, Dachdecker- und Bauklempnerarbeiten der Zimmerei und Dachdeckerei Döhring, Inhaber Daniel Döhring, Blumenhof Ihlkamp 1, 23813 Blunk. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen wird.

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB. Die VOB/B wird nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich und gesondert vereinbart und dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung gestellt wurde. Gegenüber Verbrauchern gilt die VOB/B nur, soweit ihre Einbeziehung rechtlich wirksam ist.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind, sofern dort nichts anderes angegeben ist, 30 Kalendertage gültig. Ein Vertrag kommt durch die Annahme unseres Angebots, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder den Beginn der Arbeiten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zustande. Zeichnungen, Berechnungen, Muster und Leistungsbeschreibungen bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne Zustimmung nicht für andere Zwecke verwendet werden.

3. Leistungsumfang und Änderungen

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den dazugehörigen Unterlagen. Änderungs- und Zusatzwünsche werden gesondert vergütet. Soweit möglich, werden Nachträge vor Ausführung in Textform vereinbart. Bei dringend erforderlichen Sicherungsmaßnahmen oder unvorhersehbaren Arbeiten informieren wir den Auftraggeber unverzüglich.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig freien Zugang zur Baustelle, notwendige Genehmigungen und vorhandene Bestandsunterlagen bereit. Soweit im Angebot nicht anders geregelt, sind Baustrom und Bauwasser in zumutbarer Entfernung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung können nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

5. Preise und Zahlung

Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern gelten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.

Soweit im Angebot ausdrücklich vereinbart, ist nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung eine Anzahlung von 30 Prozent der Auftragssumme fällig. Bei Verbraucherbauverträgen und sonstigen Verträgen mit Verbrauchern gelten vorrangig die gesetzlichen Schutz-, Sicherungs- und Höchstgrenzen, insbesondere die §§ 632a und 650m BGB. Die Anzahlung ist in diesem Fall höchstens im gesetzlich zulässigen Umfang geschuldet.

Weitere Abschlagszahlungen werden entsprechend dem erreichten Baufortschritt und dem Wert der vertragsgemäß erbrachten Leistungen beziehungsweise nach Aufmaß berechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Ausführungsfristen und Behinderungen

Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Nicht von uns zu vertretende Umstände, insbesondere ungeeignete Witterung, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, nicht vorhersehbare Lieferstörungen oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Wir informieren den Auftraggeber über erkennbare Verzögerungen.

7. Abnahme

Für die Abnahme gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach Fertigstellung ist die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist gemeinsam zu prüfen. Wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung der Abnahme; unwesentliche Mängel sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und werden im Rahmen der Mängelrechte bearbeitet. Teilabnahmen finden nur statt, wenn sie vereinbart oder gesetzlich vorgesehen sind.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte, noch nicht fest mit dem Bauwerk verbundene Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit dies rechtlich zulässig ist.

9. Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. Der Auftraggeber hat uns Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die gesetzlichen Rechte bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung bleiben unberührt. Wurde die VOB/B wirksam vereinbart, gelten deren Bestimmungen ergänzend.

10. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Sofern ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular. Diese AGB ersetzen diese Belehrung nicht.

12. Kündigung

Für die Kündigung des Vertrags gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen und berechtigte weitere Ansprüche werden nach Maßgabe des Gesetzes abgerechnet.

13. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens vereinbart werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: September 2026